Jedes im schulpflichtigen Rahmen fehlende Angebot und jede Angebotsminderung könnte als einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts gleichkommend angesehen werden. Dies gilt insbesondere für künstlerische Fächer, die kaum mehr in Kombination, sondern sich gegenseitig ausschließend zur Wahl stehen.

Lernen in Gemeinschaft und Gemeinschaftsbegriff

Die Aufgabe der Schule ist das gemeinsame Lernen. Die Möglichkeit des individuellen bzw. einzelunterrichtlichen Lernens ist im (Hamburgischen) Schulgesetz nicht vorgesehen bzw. nur zum Zwecke der besseren Förderung des einzelnen Schülers.


Dies birgt vielleicht Nachteile, impliziert jedoch auch die elementare Erfahrung, dass das Leben in Gemeinschaft, als Zusammenleben stattfindet und funktioniert. Gemeinschaft wird zudem als diejenige soziale Lebensform angesehen, in der sich die Persönlichkeit am besten entfalten kann. Daher fordert das (Hamburgische) Schulgesetz für die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule grundsätzlich eine Gestaltung des Schulwesens, die gemeinsame Erziehung und gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen in größtmöglichem Maße ermöglicht und fördert.

Was heißt aber gemeinsame Erziehung bzw. Erziehung in Gemeinschaft?
In der Soziologie wird mit dem Begriff Gemeinschaft ein sozialer Zustand beschrieben, der auf innerer Verbundenheit der Mitglieder beruht. Ein irgendwie geformtes soziales Aggregat kann also auf Grund des Gefühls der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern eine Gemeinschaft werden. Die zu Grunde liegende Bindung hat zumeist irrationalen Charakter - Vertrauen ist ein vorzüglicher Garant für Gemeinschaft. Zum Wesen sich entfaltender Gemeinschaftsbildung gehört zudem eine soziale Auswirkung, ein auf ihr beruhendes Zusammenleben von Menschen, welches bedingt ist durch aktive Gestaltung und gemeinsame Erfahrung. Entscheidend ist der Erlebnischarakter der Gemeinschaft. Aufgabe und Chance jedes Einzelnen ist dabei, das Ichbewusstsein über die Grenzen der eigenen Person hinaus zu erweitern.

Kulturelle Globalisierung in der Musik

 

Der Austausch von musikalischen Traditionen, Idiomen, Spielweisen, musikalischem Material, Empfinden, Ausdruck sowie Instrumenten über die Grenzen von Ethnien, Kulturen und Nationalstaaten hinweg beschreibt den Prozess kultureller Globalisierung in der Musik.

Kulturen in Reinform kommen in der modernen, globalisierten Welt nicht mehr vor, vielmehr sind sie hybrid, heterogen, multikulturell bzw. transkulturell, sich gegenseitig durchdringend.

Im Aufeinandertreffen von Menschen und Musikern aus verschiedenen Kulturen durch Migration und Reisen sowie durch das Aufkommen moderner technischer Medien zur Reproduzierbarkeit von Musik (Schallplatte, Radio, Television, CD, DVD, Internetplattformen, etc.) wird musikalischer Austausch entgrenzt und beschleunigt sich die Entstehung von musikalischen Mischformen, Crossover-Produktionen, Fusionen (Fusion Music), Weltmusik (World Music) und neuen Musikstilen.

Globalisierung geht einher mit Lokalisierung und Regionalisierung, wofür der Begriff Glokalisierung erfunden wurde; globale Einflüsse werden lokal integriert und das vorhandene Eigene hervorgehoben oder wiederentdeckt.

 

Als Vorteile kultureller Globalisierung werden mitunter genannt:

  • Bewusstsein gegenseitiger Abhängigkeit, Interdependenz
  • Gleichberechtigung, beiderseitige Autonomie; gegeseitige Anregung oder Inspiration
  • gegenseitige Anerkennung, wechselseitige kulturelle Aneignung
  • Glokalisierung, Bewahrung und Stärkung lokaler Nischen, in der Begegnung mit dem Anderen wird das Eigene wiederentdeckt und erfährt neuen Wert
  • One World, Aufhebung von Dichotomien (Eigenes - Fremdes), Verschmelzung, Mischmusiken verschiedenster Provenienz/Herkunft, Pluralismus, kulturelle Vielfalt

 

Als Nachteile gelten:

  • Verlust indigener Lebensformen und Denkweisen
  • Vereinheitlichung, Verkennung von Individualität
  • Exotismus; Konsum exotischer Klischees
  • ungleiche Machtverhältnisse im Produktionsprozess und beim Vertrieb, auch urheberrechtliche Ungerechtigkeit
  • Kulturkolonialismus, Kulturimperialismus, Dominanz westlicher Werte, Stile und Labels; McDonaldisierung
  • Identitätsunsicherheit (mit Gewalt als Folge - Kampf der Kulturen, Heilige Kriege, Nationalismus, Rassismus, ...)

 

Begriffe wie Glokalisierung und damit einhergehende positive Konnotationen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass der verdrängende Einfluss der westlichen (kapitalistischen) Kultur unaufhaltsam zu sein scheint.

Es stehen sich mitunter politische, demokratieorientierte und ökonomische, wirtschaftlich orientierte Perspektiven gegenüber.

In allen Musikkulturen finden sich einfache Formen der Variantenbildung, des Umsingens, Umtextierens und Umspielens, die mit dem Beginn der Mehrstimmigkeit besonders in der europäischen Musikgeschichte ein wichtiges Gestaltungsprinzip geworden sind. Wurden auf bekannten Melodien neue Texte vermittelt, so sprach man vom Prinzip der Kontrafaktur. Die Verwendung von Instrumentalmusik in neuem Zusammenhang, z. B. bei J. S. Bach, wird Parodieverfahren genannt; hierbei wird in die Komposition eingegriffen, um sie ihrem neuen Zweck anzupassen (satirische Parodien werden Travestie genannt). Als Bearbeitungen sind auch, wenn nicht besonders Variationen anzusehen, variiert werden können die Melodie - indem sie figuriert oder umspielt wird -, die Harmonie, das Tempo, die Tonart, die Taktart, der Rhythmus, der Charakter, die Instrumentierung et cetera. Im Blick zu behalten ist allerdings auch die Identität des Musikstücks, also das, was bei aller Variierung gleich bleibt.
Ab dem Ende des Barockzeitalters und mit Aufscheinen von Künstlern, die im Geiste der Romantik komponierten, wurden Bearbeitungen eher zur Nebensache, es wurde weniger nach origineller Bearbeitung gestrebt, sondern hauptsächlich nach originaler Erfindung.

Bei Klavierübertragungen von beispielsweise Orchesterwerken spricht man von Transkriptionen. Modernere Formen der Bearbeitung, die das Parodieverfahren ergänzen, sind Collage, Montage, Pastiche und Zitat, der verfremdende Umgang mit älterer Musik. Diese Prinzipien werden auch in anderen Kunstrichtungen angewandt. Motivationen und Zwecke der Bearbeitung von Musik können vielfältig sein: Arbeitsersparnis, Anpassung (z. B. an Hörgewohnheiten oder Aufführungsrahmen), Modernisierung, Wiederbelebung, Aktualisierung, Huldigung, Verfremdung, Kritik, Popularisierung, Verbreitung, Kommerzialisierung, Parodieren (i. S. v. Witz, Satire, Travestie, Persiflage), Experimentieren, Erleichterung des Zugangs, Verdeutlichung, Ausdruckssteigerung.

Im Zeitalter der Schallaufzeichnung spricht man bei neuen Fassungen bereits veröffentlichter Aufnahmen von Coverversionen. Der Grad der Veränderung kann unterschiedlich ausfallen, Texte können verändert oder in eine andere Sprache übertragen werden. Bei der Bearbeitung von populärer Musik spricht man allgemein von Arrangement. Bearbeitungen der Tonaufnahmen selbst werden Remixe genannt. Beim Dub in den 70ern wurden Riddims (kurze rhythmische Samples [Zitate] mit Bass und Drums) verwendet und elektronische Klangeffekte eingesetzt; durch das Hinzufügen neuer Texte (Toasting, Chatting, Chanting, Dejaying) entstand das Versioning. Die hier entstehende Loop-Ästhetik prägt auch die Rap bzw. HipHop-Musik und wird heute vielfach verwendet. Als Bastard benannt wird die Zusammenmischung und Übereinanderschichtung von Samples aus verschiedenen Stücken.

Die wichtigsten heute in der populären Musik überwiegend eingesetzten Strategien sind Sampling, Remix, Mashup, Interpolation und Coverversion. Wurden früher unbekannte Songs durch das Cover bekannt, werden heute fast ausschließlich bereits bekannte Songs (Hits) gecovert. Auch in der zeitgenössischen Kunstmusik wird schon seit Jahrzehnten elektroakustisch und elektronisch gearbeitet, mit Tonbändern, Mikrophonen, Effektgeräten, Modulatoren, Computerprogrammen, Morphing und Sampling.

Die urheberrechtliche Seite dieser Arbeitsweisen mit bereits vorhandenen Aufnahmen ist kompliziert und im Einzelfall zu regeln; in jedem Fall unterliegt die künstlerische Freiheit verglichen mit den Möglichkeiten des Zitierens bei wissenschaftlichen Arbeiten extremen rechtlichen und damit praktischen Be- und Einschränkungen. Nicht zuletzt aufgrund der technischen Revolutionen der letzten Jahrzehnte hat neben der Kunstmusik auch die populäre Musik der letzten hundert Jahre bereits eine ansehnliche Geschichte mit einer kaum übersehbaren Vielfalt an Stilen, Produktionen und Produktionsweisen hervorgebracht. Die Entwicklung beschleunigt sich zusehends, so dass die gegenwärtigen rechtlichen Regelungen und Fristen stark obsolet sind und der Schutz geistigen oder künstlerischen Eigentums dringend überdacht und neu geregelt werden muss.


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