Das Vorsorgeprinzip als Grundprinzip des Umweltschutzes zum Schutz insbesondere von Menschen ist festgelegt im EU-Vertrag Artikel 191, Absatz 2.

 

Definition des Umweltbundesamtes:

Vorsorge soll verhindern, dass Gefahren überhaupt erst entstehen. Das Vorsorgeprinzip leitet uns also dazu an, frühzeitig und vorausschauend zu handeln, um Belastungen zu vermeiden. Risikovorsorge bedeutet, selbst bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über Art, Ausmaß, Wahrscheinlichkeit sowie Kausalität von Schäden und Gefahren vorbeugend zu handeln, um diese von vornherein zu vermeiden.

 

Die EEA (European Environment Agency - www.eea.europa.eu - Europäische Umweltagentur) definiert das Vorsorgeprinzip (precautionary principle) folgendermaßen:

The precautionary principle provides justification for public policy actions in situations of scientific complexity, uncertainty and ignorance, where there may be a need to avoid, or reduce, potentially serious or irreversible threats to health and the environment, using an appropriate strength of scientific evidence, and taking into account the pros and cons of action and inaction.

(https://www.eea.europa.eu/highlights/health-risks-from-mobile-phone)

Einem reinsortigen Wein dürfen gemäß EU-Recht 15% einer anderen Rebsorte beigemischt werden, ohne dass dieser Verschnitt entsprechend bezeichnet werden müsste ... Fragt man in einer Weinhandlung nach einer reinsortigen Flasche (und gibt zu erkennen, dass man die 15%-Regel kennt), so wird man vermutlich keine Kaufempfehlung erhalten, da selbst die Händler sich nicht sicher sein können ... Wenn zwei Weine eingekauft werden, um eine Cuvée herzustellen, besteht der Wein möglicherweise schon aus vier Rebsorten. Diese Regelung führt das neologistisch anmutende Argument der Bezeichnungsunschädlichkeit an und scheint in heiterer Runde, womöglich während eines sachdienlichen Tastings, entstanden zu sein.

Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen - mit Ausnahme all der anderen Staatsformen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert wurden.


Sir Winston L. Spencer-Churchill

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