In der Resolution 1815 des Europarats unter Punkt 8.3.1. wird gefordert, dass Behörden - insbesondere Bildungs- oder Schulbehörden - Lehrer, Eltern und Kinder über die Gesundheitsrisiken im Umgang mit Funkstrahlung aufklären. Zudem wird die Senkung der Grenzwerte und die Umsetzung des Vorsorgeprinzips gefordert. Schulen sollen, wie auch Krankenhäuser, von Sendanlagen freigehalten werden.
Der Forderung des Europarats nach Aufklärung und Information kommen beispielsweise das Bundesamt für Strahlenschutz und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach, indem sie Vorsorgeempfehlungen im Umgang mit Mobiltelefonen und WLAN-Access-Points herausgeben und generell eine Minimierung von Strahlung empfehlen.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt in einer Unterrichtseinheit für die Grundschule und Sekundarstufe zum Thema „Elektromagnetische Strahlung, Umwelt und Gesundheit“, in dem auch Bezug auf Hamburgs wankelmütige Politik genommen wird (WLAN ja, WLAN nein, doch WLAN), abschließend Folgendes zur Kenntnis:
Vorsorge empfohlen!
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt generell, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Es ist prinzipiell immer möglich, dass es bisher nicht bekannte gesundheitliche Risiken gibt. Zudem ist das Minimierungsgebot ein Grundprinzip im Strahlenschutz. Die Behörde gibt eine Reihe von konkreten Empfehlungen für den Alltag.
Nutzer/-innen sollten bei WLAN- und Bluetooth-Geräten [...] die von den Herstellern angegebenen Mindestabstände beachten. Falls auf Drahtlostechnik verzichtet werden kann, sollten Kabelverbindungen bevorzugt werden. WLAN-Zugangspunkte ("Hotspots") sollten nicht in der Nähe von Orten eingerichtet werden, an denen sich Personen auf Dauer aufhalten – zum Beispiel direkt am oder neben dem Arbeitsplatz. [...]
Das Ecolog-Institut in Hannover, das im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz forscht, kommt in seinen Veröffentlichungen zu EMF und WLAN zu folgendem Ergebnis:
In Schulen sollte aus Vorsorgegründen auf WLAN vollständig verzichtet werden. Wenn in einem Klassenraum mehrere Computer per WLAN und Access-Point vernetzt werden, sind Expositionen der Schüler möglich, die mit Blick auf die besondere Empfindlichkeit des kindlichen Organismus vermieden werden sollten.
- Geräte abschalten: Geräte, wie WLAN-Access Points, die auch im Ruhezustand senden, sollten abgeschaltet werden, wenn sie nicht benötigt werden.
Das Umweltbundesamt gibt folgenden Ratschlag:
WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnurlostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. [...] WLAN-Router lassen sich abschalten, wenn man sie nicht benutzt.
Im Alltag sind oft andere Aussagen zu beobachten: Pauschale Unbedenkichkeitserklärungen und Verharmlosungen, die Verdrängung vorliegender Forschungsergebnisse und Fakten oder ihre Diffamierung als unwissenschaftlich oder ihre Verwechslung mit bloßer Meinung und Versuche, glaubhaft zu machen, dass man nicht wissen könne, ob die zunehmende Belastung durch Strahlung schädlich sei oder nicht.