In Moskauer Schauprozessen (zur Zeit Stalins) wurde, wenn (keine Beweise und) keine Indizien für eine Verschwörung vorlagen, genau dieses Fehlen der Indizien als Nachweis der Verschwörung und damit als Schuldbeweis gewertet, denn Verschwörungen seien nur dann erfolgreich, wenn sie ihre Spuren verwischen. Das Nichtvorhandensein von Indizien wurde zum Beweis der Schuld.

Im Namen von Vielfalt und Polyphonie werden mit dem Ziel der Desinformation und Verwirrung bzw. Orientierungslosigkeit ganz unterschiedliche Dinge, die unterschieden werden müssten, auf eine Stufe gestellt. Propaganda und Desinformation gehen auf diese Weise als Meinung durch und werden aufgewertet, Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse werden im gleichen Zuge als Meinung abgewertet.

Der Begriff Vielfalt wird von ["alternativen Medien"] auch genutzt, um eigene Lügen als weitere, alternative oder zweite Meinung zu bezeichnen. Denn wenn alle [seriösen, freien] Medien das Gleiche berichten, so die dahinterliegende Idee, geschehe dies nicht etwa aus Gründen der Evidenz, sondern zur Vereinheitlichung der Perspektive. Auf diese Weise wird die einheitliche Beurteilung von Faktenwahrheiten zum Motiv einer Verschwörungsgeschichte der Gleichschaltung.

Verkehrungen in Gegenteil sind eine bewusst gewählte Machtstrategie, die versucht, die eigenen Interessen mit den Werten, Begriffen, Theorien und Strategien Anderer durchzusetzen. Sie sind ein Eingeständnis, dass die eigene Macht nur mit den Überzeugungen der Anderen zu erreichen ist.

 

Genauer nachzulesen in: Verkehrungen ins Gegenteil. Die Subversion als Machttechnik. Sylvia Sasse. Berlin 2023

Der Fake zeigt sich im Gegensatz zum Faktischen, hat Anteil am Fiktiven, ist eine Form der Verstellungskunst.
Ein Fake ist immer Absicht und will eine bestimmte Wirkung erzielen.
Es geht ihm nicht um Ausdruck oder Einsicht, sondern um den Eindruck, den er macht, und den Einfluss, den er nimmt.
Nur wo er es schafft, sein Publikum zu überfordern, kann ein Fake seine Wirkung tun.
Die Suggestion bedient sich einer Vielzahl an Techniken und Mechanismen: Mehrdeutigkeiten, schnelle Veränderungen, ein Mangel an Struktur, eine hohe Komplexität, Inkonsistenzen oder die Überraschung durch unerwartete Ereignisse, durch Fragen, Wortspiele, Witze, Provokationen des Senders bzw. Sprechers etc. In dieser Zone zwischen Reflex und Reflexion arbeitet auch der Fake.
Eine Täuschungstechnik ist 'blend and blur', vermischen und verwischen, nämlich Informationen aus unterschiedlichen Kontexten und unterschiedlicher Herkunft, sowie die Unkenntlichmachung der Übergänge und Unterscheidungen. So erscheint der eigentliche Flickenteppich als Textur eines einheitlichen Gewebes. Dabei können auch Fakten mit Fiktionen versetzt und Fiktionen mit Fakten untermauert werden.

Siehe genauer bei: Thomas Strässle. Fake und Fiktion.

Berechtigtes Misstrauen zu missbrauchen, um allgemeines Misstrauen so weit zu verbreiten, dass keinen seriösen Untersuchungen mehr geglaubt wird - dies ist eine Taktik, die jede Form der Gemeinschaft unterhöhlt. Denn jede Gemeinschaft setzt eine gemeinsame Wirklichkeit voraus [...].

Susan Neiman, Widerstand der Vernunft

Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte - in Hamburg an der eigenen Schule "nicht vorgesehen"

Möchten sich Lehrkräfte, meist Lehrerinnen, an eine Gleichstellungsbeauftragte wenden, beispielsweise wegen diskriminierenden Verhaltens (Benachteiligung, sexuelle Belästigung etc.) ihnen gegenüber, so können sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte an ihrer Dienststelle, also an eine vertraute Person an ihrer Schule wenden. Nicht so in Hamburg: Zwar heißt es im Hamburgischen Gleichstellungsgesetz in §18,1, dass jede Diensstelle mindestens eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, aber in Absatz 2 wird dies für das Schulwesen unverständlicher Weise sofort eingeschränkt, so dass in Hamburg lediglich eine Gleichstellungsbeauftragte (und ihre Vertreterin) für das gesamte pädagogische Personal, also für alle Hamburger Lehrerinnen und Lehrer zuständig ist. Diese Einschränkung ist widersinnig, da die Bereitschaft, diskriminierende Vorfälle anzuzeigen bzw. zu melden ohnehin mit großer Zurückhaltung belegt ist, da die Betroffenen meist zögern und befürchten, weitere Nachteile davon zu haben. Sich dazu an eine Stelle außerhalb der eigenen Schule, also an eine unbekannte, unvertraute Person wenden zu müssen, erschwert die Lage zusätzlich. Außerdem ist nicht sicher, inwieweit diese Stelle Einfluss auf die eigene Schule nimmt. Die Nachteile dieser eingeschränkten Regelung liegen somit auf der Hand (- hier wird am falschen Ende gespart). Dinge vor Ort anzustoßen und anzusprechen scheint die naheliegendere und insgesamt erfolgversprechendere Maßnahme zu sein. Gleichstellungsbeauftragte dürfen übrigens nicht Mitglied des Perosnalrats sein (§19) und sind weisungsunabhängig.
Die Hamburger Politik sollte hier handeln und die gesetzlichen Vorgaben entsprechend anpassen, so dass Lehrerinnen und Lehrer und Schulen in Hamburg, wie in anderen Bundesländern auch, die Möglichkeit zur Einrichtung einer Gleichstellungsstelle erhalten.

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