In Deutschland ist es schon lange üblich, Anwärterinnen und Anwärter auf einen Posten als Lehrkraft im öffentlichen Dienst nach amtsärztlicher Vorgabe zu verbeamten oder lediglich ins Angestelltenverhältnis zu übernehmen. Abgesehen davon, ob die Verbeamtung von Lehrkräften generell zu befürworten ist oder besser nicht, ist die Ungleichbehandlung durch die Verweigerung der Verbeamtung aufgrund gesundheitlicher Mängel infam. Überhaupt ist hier die Einteilung in "gesund" und "nicht gesund genug" eine Einteilung, die besser zu unterlassen ist.

Es gibt viele Fälle, in denen jemand, der nun aufgrund amtsärztlicher Feststellung nicht gesund genug ist, um verbeamtet zu werden, die gleiche Arbeitsleistung erbringen muss, wie ein "Gesunder" - hier wird also kein Unterschied gemacht -, aber im Falle einer Erkrankung, die zur Arbeitunfähigkeit führt, nicht so abgesichert ist, wie der "gesunde" Beamte. Zudem gerät der "kranke" Angestellte finanziell ins Hintertreffen, da er ja nicht, wie die Beamten, von der Arbeitslosen- und Sozialversicherung befreit ist (monalicher Unterschied: ca. 500 Euro), um für den Fall einer Erkrankung vorsorgen zu können (- mindestens der gleiche Betrag ist für die angestellte Lehrkraft zusätzlich für die Krankenversicherung zu leisten, da die beihilfe wegfällt). Um gleich das Argument der Berufunfähigkeitsversicherung auszuschlagen: Lehrkräfte können sich nur bis zu einem bestimmten Alter versichern - ca. bis zum 54 Lebensjahr -, da wohl zu viele Lehrkräfte in ihren 50ern aufgrund der hohen Belastung durch ihren Beruf erkranken oder frühzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Im Krankheitsfall erhalten Beamte übrigens weiterhin ihre vollen Bezüge, oft über Jahre. Es wäre ihnen zu gönnen, wenn nicht Angestellte auch in diesen Fällen stark benachteiligt wären.

Die genannnte Ungleichbehandlung von verbeamteten und angestellten Lehrkräften widerspricht anscheinend nicht geltendem deutschen Recht, doch ist sie schreiend ungerecht und schwer bzw. gar nicht zu vermitteln. Vielleicht besteht Hoffnung, dass im Rahmen der Überprüfung von Landesgesetzen durch die EU-Verwaltung diese Ungleichbehandlung zum Unrecht erklärt wird. Sie widerspricht bereits heute dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger und besonders der Betroffenen. Es handelt sich hier um eine schwerwiegende Diskriminierung!

Aus: Georg Picht (1913-1982). Mut zur Utopie (1969)

Wie konstituiert sich Vernunft in einer Gesellschaft, die [...] in den Prozess einer Revolution hineingerissen wird, die alle überlieferten Fundamente vernunftgemäßen Denkens und Handelns unterspült?
Die überlieferten Fundamente jeder menschlichen Ordnung, die Substrukturen aller höheren Kultur, sind aus den großen Weltreligionen hervorgewachsen. Die Religionen haben jenen tief verborgenen Untergrund von Recht, von Sitte, von Gewohnheiten und menschlichen Grundvorstellungen ausgebildet, in dem die Humanität verwurzelt ist und aus dem sich in einer späten Phase der Menschheitsgeschichte die aufgeklärte Vernunft entfaltet hat. Man bezeichnet dieses ganze Feld mit einem unzulänglichen Begriff als „Moral“. Die Religionen sind der geschichtliche Ursprungsbereich der Moral; und Moral ihrerseits ist die Basis der Vernunft, sofern Vernunft als das Vermögen gelten soll, verantwortlich zu denken und zu handeln. [...]
Die Geistesgeschichte lehrt, dass die Vernunft ihre höchsten Tugenden – ihre Klarheit, ihre Besonnenheit, ihre Nüchternheit und ihre Unbestechlichkeit – aufs Spiel setzt, wenn sie in den Bereich eindringen will, aus dem sie selbst hervorgegangen ist. [...]
Die Analyse der heutigen Weltsituation hat gezeigt, dass nichts die gesamte Menschheit so sehr bedroht wie das Festhalten an archaischen Denkweisen und Vorurteilen, an Ordnungsmodellen und Traditionen, die uns den Blick für die Notwendigkeiten einer zukünftigen Geschichte versperren. [...]

Unter bestimmten Bedingungen leisten Menschen weiniger, wenn sie kollektiv tätig sind, der individuelle Ertrag jedoch nicht zurechenbar ist.

Einer fragte Herrn K., ob es einen Gott gäbe. Herr K. sagte: "Ich rate dir, nachzudenken, ob dein Verhalten je nach der Antwort auf diese Frage sich ändern würde. Würde es sich nicht ändern, dann können wir die Frage fallenlassen. Würde es sich ändern, dann kann ich dir wenigstens noch soweit behilflich sein, dass ich dir sage, du hast dich schon entschieden: Du brauchst einen Gott."

Bertolt Brecht

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