abfühlen - jmdm. etwas abfühlen: jmdm. etwas anmerken; fühlend abtasten
abhärmen - sich jmds., einer Sache wegen stark härmen, sorgen; ich härmte mich seinetwegen / um ihn ab; abgehärmt aussehen, ein abgehärmtes Gesicht; (folgenlose, süßlich-abgehärmte Stimmung ...)
abkragen - abschrägen (einen Stein o.ä.)
abmerken - einer Sache etwas abmerken: an einer Sache etwas bemerken
abscheiden - sich abscheiden: absondern, abtrennen (er scheidet sich von der Gruppe ab); ausscheiden (die Wunde scheidet Eiter ab); sterben (in Frieden abscheiden)
abschildern - widerspiegeln
abstellen - auf etwas abstellen: auf etwas gründen, nach etwas ausrichten, einstellen (die Produktion auf den Publikumsgeschmack abstellen); sich auf etwas beziehen, auf etwas Rücksicht nehmen, einer Sache Rechnung tragen (er hatte bereits auf diesen Einwand abgestellt); auf etwas abgestellt sein: etwas zum Ziel haben, anstreben
abwiegeln - beschwichtigen
abwittern - sich an etwas abwittern, von etwas abgenutzt werden (z.B. von/an der Witterung)
in Acht tun - jmdn. in Acht (und Bann) tun: jmdn. aus der (weltlichen u. kirchlichen) Gemeinschaft ausschließen, verdammen
amtieren - ein Amt ausüben, innehaben; im Amt sein; als jemand fungieren
barmen - mit Mitgefühl erfüllen (die frierenden Kinder barmten ihn); jammern, lamentieren (die Frau barmte um das Kind, wegen des Kindes)
becircen - bezirzen, verführen, betören, bezaubern, umgarnen; auf verführerische Weise durch charmante Überredung für seine Wünsche gewinnen
beckmessern - kleinliche Kritik üben
befeinden - jmdm., einer Sache mit Feindseligkeit begegnen; bekämpfen (eine neue Lehre befeinden; er befeindete mich)
befinden - sich: an einem bestimmten Ort sein; in einem bestimmten Zusatnd sein; sich in bestimmter Weise fühlen; für etwas halten, erachten; äußern; ... über: bestimmen
begeben (sich etw.) - sich um etwas bringen, auf etwas verzichten (sich einer Sache begeben)
begütigen - beruhigen (begöschen), beschwichtigen
beikommen - in den Sinn kommen, einfallen (es kommt mir nicht bei, diesem Begehren nachzugeben);
beimessen - einen bestimmten Sinn zuerkennen, zuschreiben (einer Sache Wichtigkeit b.)
eignen - jemandem, einer Sache als Eigenschaft, Merkmal zugehören (ihr eignet eine gewisse Schüchternheit; eine dunkle Färbung eignet ihrer Stimme)
einbegreifen - einbeziehen, einschließen
einbekennen - bekennen, eingestehen
eindrängen - jemanden in großer Anzahl bestürmen (Erinnerungen drängen auf ihn ein)
einhelfen - vorsagen, einsagen
einmahnen - (etwas, was man zu bekommen hat, was einem zusteht) einfordern, in Erinnerung rufen
eintäuschen - sich etwas eintäuschen: sich etwas einbilden, ...
Eintrag tun - einer Sache Eintrag tun: eine Sache beeinträchtigen, ihr abträglich sein; etwas/einer Sache keinen Eintrag tun: sich auf etwas/eine Sache nicht auswirken
Einwendung erheben - etwas gegen etwas einwenden, einen Einwand haben, einen kritischen Vorbehalt geltend machen, einen Gegengrund nennen
entbergen - sich entbergen als: sich zeigen als, erscheinen als; Ggs.: verbergen
entbieten - übermitteln, senden, darbieten; an einen Ort rufen, kommen lassen
entbrechen sich - sich nicht entbrechen können: nicht umhinkönnen, es sich nicht versagen können
entdecken - jemandem etwas entdecken: jemandem etwas offenbaren, zeigen
entdunkeln - die Verdunklung entfernen
entgelten - büßen (er hat diesen Fehler schwer entgelten müssen); vergüten; jmdn. für eine Leistung entschädigen (er entgalt mir diese Arbeit reichlich, mit Undank; alle Mühen wurden mir entgolten)
entlehnen - entleihen, sich borgen, sich leihen, (aus einem anderen Wissensbereich) übernehmen
entraffen - entgehen, entkommen, entfliehen
entraten - entbehren (z.B.: eines Dinges nicht entraten können)
entschlagen - sich innerlich von etwas befreien, sich von etwas entschlagen; verzichten, sich z. B. eines Vorteils entschlagen