Toleranz beinhaltet (1) Ablehnung, (2) die Möglichkeit wirksamen Einspruchs oder verhindernden Handelns sowie (3) deren freiwillige Unterlassung.
Toleranz heißt in keinem Fall, dass die Sache gleichgültig ist. Und Toleranz ist als Schlachtruf und Totschlagscheinargument gründlich abzulehnen.
Es wurde bereits vorgeschlagen, dass eine sachliche Auseinandersetzung ein der Toleranz vorzuziehendes Mittel sei.

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