Lernen in Gemeinschaft und Gemeinschaftsbegriff
Die Aufgabe der Schule ist das gemeinsame Lernen. Die Möglichkeit des individuellen bzw. einzelunterrichtlichen Lernens ist im (Hamburgischen) Schulgesetz nicht vorgesehen bzw. nur zum Zwecke der besseren Förderung des einzelnen Schülers.
Dies birgt vielleicht Nachteile, impliziert jedoch auch die elementare Erfahrung, dass das Leben in Gemeinschaft, als Zusammenleben stattfindet und funktioniert. Gemeinschaft wird zudem als diejenige soziale Lebensform angesehen, in der sich die Persönlichkeit am besten entfalten kann. Daher fordert das (Hamburgische) Schulgesetz für die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule grundsätzlich eine Gestaltung des Schulwesens, die gemeinsame Erziehung und gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen in größtmöglichem Maße ermöglicht und fördert.
Was heißt aber gemeinsame Erziehung bzw. Erziehung in Gemeinschaft?
In der Soziologie wird mit dem Begriff Gemeinschaft ein sozialer Zustand beschrieben, der auf innerer Verbundenheit der Mitglieder beruht. Ein irgendwie geformtes soziales Aggregat kann also auf Grund des Gefühls der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern eine Gemeinschaft werden. Die zu Grunde liegende Bindung hat zumeist irrationalen Charakter - Vertrauen ist ein vorzüglicher Garant für Gemeinschaft. Zum Wesen sich entfaltender Gemeinschaftsbildung gehört zudem eine soziale Auswirkung, ein auf ihr beruhendes Zusammenleben von Menschen, welches bedingt ist durch aktive Gestaltung und gemeinsame Erfahrung. Entscheidend ist der Erlebnischarakter der Gemeinschaft. Aufgabe und Chance jedes Einzelnen ist dabei, das Ichbewusstsein über die Grenzen der eigenen Person hinaus zu erweitern.