In allen Musikkulturen finden sich einfache Formen der Variantenbildung, des Umsingens, Umtextierens und Umspielens, die mit dem Beginn der Mehrstimmigkeit besonders in der europäischen Musikgeschichte ein wichtiges Gestaltungsprinzip geworden sind. Wurden auf bekannten Melodien neue Texte vermittelt, so sprach man vom Prinzip der Kontrafaktur. Die Verwendung von Instrumentalmusik in neuem Zusammenhang, z. B. bei J. S. Bach, wird Parodieverfahren genannt; hierbei wird in die Komposition eingegriffen, um sie ihrem neuen Zweck anzupassen (satirische Parodien werden Travestie genannt). Als Bearbeitungen sind auch, wenn nicht besonders Variationen anzusehen, variiert werden können die Melodie - indem sie figuriert oder umspielt wird -, die Harmonie, das Tempo, die Tonart, die Taktart, der Rhythmus, der Charakter, die Instrumentierung et cetera. Im Blick zu behalten ist allerdings auch die Identität des Musikstücks, also das, was bei aller Variierung gleich bleibt.
Ab dem Ende des Barockzeitalters und mit Aufscheinen von Künstlern, die im Geiste der Romantik komponierten, wurden Bearbeitungen eher zur Nebensache, es wurde weniger nach origineller Bearbeitung gestrebt, sondern hauptsächlich nach originaler Erfindung.

Bei Klavierübertragungen von beispielsweise Orchesterwerken spricht man von Transkriptionen. Modernere Formen der Bearbeitung, die das Parodieverfahren ergänzen, sind Collage, Montage, Pastiche und Zitat, der verfremdende Umgang mit älterer Musik. Diese Prinzipien werden auch in anderen Kunstrichtungen angewandt. Motivationen und Zwecke der Bearbeitung von Musik können vielfältig sein: Arbeitsersparnis, Anpassung (z. B. an Hörgewohnheiten oder Aufführungsrahmen), Modernisierung, Wiederbelebung, Aktualisierung, Huldigung, Verfremdung, Kritik, Popularisierung, Verbreitung, Kommerzialisierung, Parodieren (i. S. v. Witz, Satire, Travestie, Persiflage), Experimentieren, Erleichterung des Zugangs, Verdeutlichung, Ausdruckssteigerung.

Im Zeitalter der Schallaufzeichnung spricht man bei neuen Fassungen bereits veröffentlichter Aufnahmen von Coverversionen. Der Grad der Veränderung kann unterschiedlich ausfallen, Texte können verändert oder in eine andere Sprache übertragen werden. Bei der Bearbeitung von populärer Musik spricht man allgemein von Arrangement. Bearbeitungen der Tonaufnahmen selbst werden Remixe genannt. Beim Dub in den 70ern wurden Riddims (kurze rhythmische Samples [Zitate] mit Bass und Drums) verwendet und elektronische Klangeffekte eingesetzt; durch das Hinzufügen neuer Texte (Toasting, Chatting, Chanting, Dejaying) entstand das Versioning. Die hier entstehende Loop-Ästhetik prägt auch die Rap bzw. HipHop-Musik und wird heute vielfach verwendet. Als Bastard benannt wird die Zusammenmischung und Übereinanderschichtung von Samples aus verschiedenen Stücken.

Die wichtigsten heute in der populären Musik überwiegend eingesetzten Strategien sind Sampling, Remix, Mashup, Interpolation und Coverversion. Wurden früher unbekannte Songs durch das Cover bekannt, werden heute fast ausschließlich bereits bekannte Songs (Hits) gecovert. Auch in der zeitgenössischen Kunstmusik wird schon seit Jahrzehnten elektroakustisch und elektronisch gearbeitet, mit Tonbändern, Mikrophonen, Effektgeräten, Modulatoren, Computerprogrammen, Morphing und Sampling.

Die urheberrechtliche Seite dieser Arbeitsweisen mit bereits vorhandenen Aufnahmen ist kompliziert und im Einzelfall zu regeln; in jedem Fall unterliegt die künstlerische Freiheit verglichen mit den Möglichkeiten des Zitierens bei wissenschaftlichen Arbeiten extremen rechtlichen und damit praktischen Be- und Einschränkungen. Nicht zuletzt aufgrund der technischen Revolutionen der letzten Jahrzehnte hat neben der Kunstmusik auch die populäre Musik der letzten hundert Jahre bereits eine ansehnliche Geschichte mit einer kaum übersehbaren Vielfalt an Stilen, Produktionen und Produktionsweisen hervorgebracht. Die Entwicklung beschleunigt sich zusehends, so dass die gegenwärtigen rechtlichen Regelungen und Fristen stark obsolet sind und der Schutz geistigen oder künstlerischen Eigentums dringend überdacht und neu geregelt werden muss.


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