Man kann nicht in Freude leben, ohne vernünftig, edel und gerecht zu leben, aber auch umgekehrt kein vernünftiges, edles und gerechtes Leben führen, ohne in Freude zu leben. Man kann es aber nicht, wenn jene Voraussetzungen fehlen.
Das der Natur gemäße Recht ist eine den Nutzen betreffende Übereinkunft, einander nicht zu schädigen noch voneinander Schaden zu leiden.
Recht und Unrecht gibt es gegenüber all den Lebewesen nicht, die unfähig sind, Übereinkünfte zu treffen, dass keines das andere schädigen oder von ihm geschädigt werden soll. Dasselbe gilt von Völkern, die nicht fähig oder nicht willens sind, eine solche Abmachung miteinander zu treffen.